Fahren ohne Führerschein – Ein riskantes Vergehen mit ernsthaften Konsequenzen
Fahren ohne Führerschein ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die weitreichende rechtliche und finanzielle Folgen haben kann. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Personen sich hinters Steuer setzen, ohne jemals eine Fahrerlaubnis erworben zu haben oder trotz eines bestehenden Fahrverbots. Die Gründe dafür sind vielfältig – von jugendlichem Übermut bis hin zu bewusster Missachtung der Gesetze. Was viele jedoch unterschätzen: Die Risiken und Strafen beim Fahren ohne Führerschein sind erheblich. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, mögliche Szenarien, typische Strafen sowie die Auswirkungen auf Versicherungen und das weitere Leben der Betroffenen.

Was bedeutet “Fahren ohne Führerschein”?
Der Begriff „Fahren ohne Führerschein“ wird oft umgangssprachlich verwendet. Juristisch korrekt müsste man von „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ sprechen. Denn der Führerschein ist lediglich das Dokument, das den Besitz der Fahrerlaubnis nachweist. Wer also keine gültige Fahrerlaubnis besitzt oder diese entzogen bekommen hat, macht sich strafbar, wenn er dennoch ein Kraftfahrzeug führt.
Anders ist es, wenn jemand zwar eine gültige Fahrerlaubnis besitzt, aber den Führerschein – also das physische Dokument – nicht bei sich hat. In diesem Fall liegt keine Straftat, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Verwarngeld von 10 Euro geahndet wird.
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzliche Grundlage für das Vergehen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis findet sich im § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Dort heißt es:
„Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
Auch das Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis – etwa durch Fahrzeughalter – ist strafbar. Wer also jemandem erlaubt, sein Auto zu fahren, obwohl bekannt ist, dass dieser keine gültige Fahrerlaubnis besitzt, macht sich ebenfalls strafbar.
Unterschiedliche Fallkonstellationen
Es gibt verschiedene Szenarien, in denen Personen ohne gültige Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führen. Dazu zählen unter anderem:
1. Noch nie eine Fahrerlaubnis besessen
Dies ist die häufigste Form. Der Betroffene hat noch nie eine Fahrschule besucht oder die Führerscheinprüfung abgelegt und setzt sich trotzdem hinters Steuer. Meist handelt es sich dabei um junge Menschen, die die Gefahren und rechtlichen Konsequenzen unterschätzen.
2. Fahren trotz Führerscheinentzug
Werden einem Verkehrsteilnehmer wegen schwerwiegender Verkehrsverstöße (z. B. Alkohol am Steuer) die Fahrerlaubnis entzogen, ist es besonders brisant, wenn diese Person dennoch weiterfährt. In diesem Fall spricht man vom Fahren trotz Fahrverbots oder Fahrerlaubnisentzug, was besonders streng geahndet wird.
3. Abgelaufene oder ausländische Fahrerlaubnis
Auch das Fahren mit einer ungültigen, abgelaufenen oder in Deutschland nicht anerkannten ausländischen Fahrerlaubnis kann unter Umständen als „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ gewertet werden.
Strafen und Konsequenzen
Die Strafen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis sind empfindlich und variieren je nach Einzelfall. Mögliche Sanktionen sind:
- Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
- Oder Geldstrafe
- Punkte in Flensburg (2 Punkte im Fahreignungsregister)
- Fahrverbot oder Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
- Beschlagnahmung oder Einziehung des Fahrzeugs (in besonders schweren Fällen)
Wer wiederholt ohne Fahrerlaubnis fährt oder unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, muss mit deutlich härteren Konsequenzen rechnen.
Auswirkungen auf die Versicherung
Ein besonders heikler Aspekt betrifft den Versicherungsschutz. Wer ohne Fahrerlaubnis fährt, verliert den Schutz seiner Kfz-Versicherung. Das bedeutet:
- Die Haftpflichtversicherung wird zwar zunächst Geschädigte auszahlen (Pflicht zur Regulierung), kann aber anschließend Regressforderungen gegenüber dem Fahrer bzw. Fahrzeughalter stellen.
- Die Kaskoversicherung (Voll- oder Teilkasko) zahlt im Regelfall gar nicht.
- Es kann zu erheblichen finanziellen Belastungen kommen, wenn es zu einem Unfall mit Personenschaden kommt.
Strafbarkeit des Fahrzeughalters
Nicht nur der Fahrer, sondern auch der Fahrzeughalter kann sich strafbar machen. Wer sein Fahrzeug jemandem überlässt, von dem er weiß oder wissen müsste, dass dieser keine Fahrerlaubnis besitzt, riskiert selbst eine Strafe. Diese kann genauso hoch ausfallen wie die Strafe gegen den Fahrer selbst.
Jugendliche und Fahren ohne Führerschein
Vor allem unter Jugendlichen ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis keine Seltenheit. Häufig geschieht dies aus Neugier oder zur Selbstinszenierung. Dabei wird das Risiko komplett unterschätzt. Für Minderjährige oder junge Erwachsene kommt neben dem Strafverfahren oft noch eine erzieherische Maßnahme oder die Verlängerung der Sperrfrist für den Erwerb der Fahrerlaubnis hinzu.
Auch Eltern, die davon wissen oder dies dulden, können strafrechtlich belangt werden.
Was tun, wenn man ohne Führerschein erwischt wurde?
Wer beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt wird, sollte Folgendes beachten:
- Keine falschen Angaben machen – Lügen oder gefälschte Dokumente verschlimmern die Situation.
- Rechtsanwalt einschalten – Ein erfahrener Verkehrsrechtsanwalt kann helfen, die bestmögliche Verteidigung aufzubauen.
- Einsicht zeigen – Bei einer ersten Tat kann kooperatives Verhalten strafmildernd wirken.
- Sperrfrist akzeptieren – In vielen Fällen muss eine Sperrfrist abgewartet werden, bevor die Fahrerlaubnis neu beantragt werden kann.
Fazit: Hohe Risiken für wenig Gewinn
Das Fahren ohne Führerschein mag in bestimmten Momenten verlockend erscheinen – etwa weil man dringend irgendwo hin muss oder den Fahrspaß erleben will. Doch die Risiken überwiegen bei weitem. Neben empfindlichen Strafen drohen auch langfristige Nachteile: Verlust des Versicherungsschutzes, Einträge im Führungszeugnis, finanzielle Belastungen und eine mögliche Sperrfrist für den Führerscheinerwerb.
Wer Auto fahren möchte, sollte den legalen und sicheren Weg gehen: Eine Fahrschule besuchen, die Prüfungen bestehen und verantwortungsvoll am Straßenverkehr teilnehmen. Nur so lassen sich Unfälle, Strafen und unnötiger Ärger vermeiden.
Quellen:
- § 21 StVG – Straßenverkehrsgesetz
- Bußgeldkatalog 2025
- Informationen des ADAC und Verkehrsrechtsanwälte