fahren ohne führerschein strafefahr

  • Home
  • Blog
  • fahren ohne führerschein strafefahr

Fahren ohne Führerschein – Strafe und Folgen einer gefährlichen Entscheidung

In Deutschland ist das Führen eines Kraftfahrzeugs nur erlaubt, wenn man über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Menschen ohne Führerschein am Straßenverkehr teilnehmen. Die Konsequenzen sind schwerwiegend, denn Fahren ohne Führerschein Strafe ist keine einfache Ordnungswidrigkeit – es handelt sich um eine Straftat nach dem Strafgesetz.

Doch was genau bedeutet „Fahren ohne Führerschein“? Welche Strafen drohen? Und welche weiteren rechtlichen und versicherungstechnischen Folgen kann ein solches Verhalten haben? Dieser Artikel klärt umfassend über die rechtliche Lage in Deutschland auf.


Was bedeutet „Fahren ohne Führerschein“?

Wenn umgangssprachlich vom „Fahren ohne Führerschein“ die Rede ist, meint man meistens das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das ist ein wichtiger Unterschied: Der Führerschein ist lediglich das Dokument, das die Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs nachweist – die eigentliche Fahrerlaubnis ist das Recht, ein Kraftfahrzeug zu führen.

Es gibt daher zwei verschiedene Szenarien:

  1. Fahrerlaubnis vorhanden, aber Führerschein nicht mitgeführt:
    Dies ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Verwarngeld von 10 Euro geahndet (§ 4 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung).
  2. Keine Fahrerlaubnis vorhanden:
    Dies ist ein Verstoß nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und gilt als Straftat. Hier greift das Thema „Fahren ohne Führerschein Strafe“ in vollem Umfang.

Rechtliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 21 StVG:

„Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat (…), wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Auch wer zulässt, dass jemand anderes ohne Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führt (z. B. der Halter), macht sich ebenfalls strafbar. In der Praxis bedeutet das: Auch Eltern, Freunde oder Bekannte können belangt werden, wenn sie das Fahrzeug zur Verfügung stellen.


Fahren ohne Führerschein: Strafe nach dem Gesetz

Die Höhe der Strafe hängt stark vom Einzelfall ab – also von den Umständen und der Vorgeschichte des Täters. Dennoch lassen sich bestimmte Strafen festhalten:

Ersttäter – keine Vorstrafen

  • Geldstrafe (z. B. 30 bis 90 Tagessätze)
  • 2 Punkte in Flensburg
  • Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis
  • Eventuell Sperrfrist für eine neue Fahrerlaubnis

Wiederholungstäter oder erschwerende Umstände

  • Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
  • Bei mehreren Verstößen kann auch eine Haftstrafe ohne Bewährung verhängt werden
  • Längere Sperrfrist für den Erwerb einer Fahrerlaubnis
  • Fahrzeugbeschlagnahmung in schweren Fällen

Sonderfälle

Fahren während eines Fahrverbots

Wer trotz eines gerichtlich angeordneten Fahrverbots fährt, begeht ebenfalls eine Straftat nach § 21 StVG. Auch hier drohen hohe Geldstrafen und gegebenenfalls Freiheitsentzug.

Fahren trotz Entzugs der Fahrerlaubnis

Noch schwerwiegender ist es, wenn jemand fährt, dem die Fahrerlaubnis zuvor durch ein Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde entzogen wurde (z. B. wegen Alkohol, Drogen oder Punkte in Flensburg). In diesen Fällen liegt regelmäßig eine besonders schwere Schuld vor – entsprechend hoch fällt die Strafe aus.


Fahren ohne Führerschein bei Jugendlichen

Gerade bei Jugendlichen kommt es öfter vor, dass sie ohne Fahrerlaubnis fahren – sei es aus Neugier, Gruppenzwang oder dem Wunsch nach Abenteuer. Die Strafen fallen bei Minderjährigen zwar nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) milder aus, aber auch hier drohen:

  • Erziehungsmaßregeln
  • Arbeitsauflagen oder Sozialstunden
  • Fahrverbot oder Führerscheinsperre
  • Strafrechtliche Eintragung

Zudem können die Eltern oder Erziehungsberechtigten in Mithaftung genommen werden, wenn sie von dem Verhalten wussten oder es ermöglicht haben.


Versicherungsrechtliche Konsequenzen

Ein besonders riskanter Aspekt des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist der Verlust des Versicherungsschutzes. Zwar wird die Kfz-Haftpflichtversicherung im Schadensfall zunächst zahlen, um den Geschädigten nicht leer ausgehen zu lassen – doch:

  • Die Versicherung kann Regress nehmen: Bis zu 5.000 Euro bei der Kfz-Haftpflicht, teils deutlich mehr.
  • Keine Leistung der Kaskoversicherung: Schäden am eigenen Fahrzeug werden nicht übernommen.
  • Im Extremfall: Lebenslange Schulden, insbesondere bei Unfällen mit Personenschäden.

Mögliche strafmildernde oder erschwerende Umstände

Bei der Strafzumessung berücksichtigen Gerichte verschiedene Faktoren:

Strafmildernd:

  • Erste Tat / keine Vorstrafen
  • Einsicht und Reue
  • Kooperationsbereitschaft bei der Polizei
  • Keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer

Strafverschärfend:

  • Wiederholungstäter
  • Verkehrsunfall verursacht
  • Alkohol oder Drogen im Spiel
  • Keine Fahrerlaubnis und gleichzeitig Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit

Wie läuft das Strafverfahren ab?

Wird man beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt, läuft das Verfahren wie folgt ab:

  1. Polizeiliche Kontrolle / Feststellung der Personalien
  2. Strafanzeige durch die Polizei
  3. Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft
  4. Strafbefehl oder Anklage vor Gericht
  5. Urteilsverkündung / Strafmaßfestlegung

In vielen Fällen wird ein Strafbefehl erlassen, wenn der Sachverhalt eindeutig ist und keine Gerichtsverhandlung notwendig erscheint. Der Beschuldigte hat dann zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen.


Wie kann man sich verteidigen?

Wer wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeklagt wird, sollte unbedingt rechtlichen Beistand suchen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann:

  • Akteneinsicht beantragen
  • Die Umstände des Einzelfalls prüfen
  • Auf eine Reduzierung der Strafe oder Einstellung des Verfahrens hinwirken
  • Eine Sperrfrist für die Neuerteilung des Führerscheins verkürzen lassen

Fazit: Fahren ohne Führerschein Strafe lohnt sich nicht

Das Fahren ohne Führerschein ist kein Bagatelldelikt. Wer erwischt wird, muss mit erheblichen strafrechtlichen und finanziellen Konsequenzen rechnen. Die Fahren ohne Führerschein Strafe kann von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe reichen – ganz zu schweigen von den langfristigen Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis, das Führungszeugnis und den Versicherungsschutz.

Wer keine Fahrerlaubnis besitzt, sollte auf keinen Fall ein Fahrzeug führen. Die Risiken und möglichen Folgen stehen in keinem Verhältnis zu dem kurzen Nutzen. Der einzig sinnvolle Weg ist, den Führerschein auf legalem Weg zu erwerben und sich verantwortungsvoll im Straßenverkehr zu verhalten.

Leave a Comment

Your email address will not be published. Required fields are marked *